
Die Lebensmittelüberwachung des Kreises Borken stellte 2025 bei den insgesamt 4.532 durchgeführten Kontrollen Verstöße in 981 Betrieben fest (2024: 4.523 Betriebe, Verstöße in 1.117 davon). „Überwiegend handelte es sich dabei um Mängel in der Basis- und Produktionshygiene der Betriebe oder auch um bauliche Mängel“, erklärt Dr. Christian Strotmann, zuständiger Abteilungsleiter im Fachbereich Tiere und Lebensmittel.
Mängel in der Kennzeichnung
Ein weiterer häufiger Beanstandungsgrund durch die Kontrolleurinnen und Kontrolleure waren Mängel in der Kennzeichnung der hergestellten Produkte, beispielsweise bei der Angabe des Zutatenverzeichnisses sowie der Allergene und Zusatzstoffe. In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle wurden diese Verstöße zeitnah und eigenverantwortlich von den Lebensmittelunternehmern behoben. In einigen Fällen (46 Betriebe) waren aufgrund von wiederholt festgestellten oder gravierenden Verstößen weitergehende Maßnahmen erforderlich, wie die Einleitung von Verwarnungen mit Verwarngeld, Bußgeldverfahren oder Ordnungsverfügungen bis hin zu vorübergehenden Betriebsschließungen.
Weiterleitung an staatliche Untersuchungsämter
Zusätzlich zu den Betriebskontrollen wird jedes Jahr auch eine große Anzahl an Proben in den Betrieben entnommen und zur weiteren Untersuchung an die staatlichen Untersuchungsämter in NRW weitergeleitet. Die Anzahl der jährlich zu entnehmenden Proben richtet sich nach einem bundesweit einheitlichen Schlüssel und beträgt 5,5 Proben je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner. 2025 wurden durch die Lebensmittelüberwachung des Kreises Borken insgesamt 2.114 Proben auf allen Ebenen des Lebensmittelverkehrs entnommen. Dabei wird stichprobenartig nahezu die gesamte im Markt befindliche Produktpalette abgebildet. „Je nach Produktart wurden die Proben auf ihre inhaltliche und chemische Zusammensetzung, die ordnungsgemäße Kennzeichnung, die mikrobiologische Beschaffenheit, auf enthaltene Rückstände oder unerwünschte Kontaminanten untersucht“, erläutert Dr. Strotmann.
Beanstandungsquote lag bei 18 Prozent
Die Beanstandungsquote bei den Proben betrug im vergangenen Jahr 18 Prozent und lag damit geringfügig über dem Niveau des Jahres 2024. Die Sachverständigen der Untersuchungsämter beanstandeten vor allem Mängel in der Kennzeichnung oder der Zusammensetzung der Produkte. In 21 Fällen wurde festgestellt, dass die untersuchten Lebensmittel entweder aufgrund einer potentiellen Gesundheitsgefahr oder aufgrund von Verderb nicht zum Verzehr geeignet waren und diese somit durch das Untersuchungsamt als nicht sicher für die Verbraucherinnen und Verbraucher beurteilt wurden. Die Lebensmittelüberwachung leitete entsprechende Maßnahmen ein.
97 Verbraucherbeschwerden nachgegangen
Im Jahr 2025 wurden der Lebensmittelüberwachung auch 97 Verbraucherbeschwerden beispielsweise über beobachtete unhygienische Zustände in Betriebsstätten oder einer Erkrankung nach Verzehr eines Lebensmittels gemeldet. Die Lebensmittelüberwachung geht grundsätzlich jeder eingehenden Beschwerde – zum Beispiel im Rahmen einer Betriebskontrolle oder der gezielten Nachbeprobung betroffener Produkte – nach. Bei 32 der eingegangenen Verbraucherbeschwerden (33 Prozent) wurden Verstöße bestätigt. „Verbraucherbeschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich bei uns eingereicht werden.“ Zusätzlich steht auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.kreis-borken.de/verbraucherschutz ein Online-Formular zur Eingabe der Beschwerde zur Verfügung. Die Beschwerden werden vertraulich behandelt, es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer anonymen Meldung.
Bearbeitung von sogenannten Schnellwarnmeldungen
Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld der Lebensmittelüberwachung ist die Bearbeitung von sogenannten Schnellwarnmeldungen. Über ein EU-weit einheitliches System werden dabei internationale Meldungen über potentiell gesundheitsgefährdende Lebensmittel weitergeleitet. Diese Meldungen erfordern in der Regel ein sofortiges Einschreiten, bei dem die Wirksamkeit eines Rückrufes eines Lebensmittels aus dem Handel überwacht wird. 2025 wurden von der Lebensmittelüberwachung des Kreises Borken 153 Rückrufkontrollen durchgeführt.
Zum Hintergrund: Die Lebensmittelüberwachung des Kreises Borken mit sechs Lebensmittelkontrolleurinnen und-kontrolleuren, drei Tierärztinnen und -ärzten sowie einer amtlichen Kontrollassistentin ist für die Überwachung der insgesamt rund 6.500 Betriebe zuständig. Das Spektrum der Betriebe reicht dabei vom Kiosk bis hin zum großen Lebensmittelkonzern und umfasst grundsätzlich die gesamte Lebensmittelkette vom „Acker bis zum Teller“. Wesentliche Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist es dabei, Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln, aber auch von kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen ausgehen können, zu schützen. Ein weiteres Ziel ist der Schutz vor Irreführung und Täuschung durch die genannten Produkte. Die Kontrollen finden grundsätzlich unangemeldet statt. Die Lebensmittelüberwachung verfolgt dabei einen risikoorientierten Ansatz. Das bedeutet, dass Betriebe mit einem höheren Risiko grundsätzlich engmaschiger kontrolliert werden. Das regelmäßige Kontrollintervall liegt je nach Risikoeinstufung zwischen einmal im Monat und bis zu allen drei Jahren.
