Mittwoch, 24. Oktober 2024
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50 Jahre Kindertagespflege in Deutschland

Im Rahmen der Aktionswoche der Kindertagespflege informiert das Kreisjugendamt über die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder vor allem bis zum 3. Lebensjahr in kleinen Gruppen.
Im Rahmen der Aktionswoche der Kindertagespflege informiert das Kreisjugendamt über die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder vor allem bis zum 3. Lebensjahr in kleinen Gruppen.

Die Aktionswoche der Kindertagespflege, die vom 15. bis 21. April 2024 stattfindet, weist in diesem Jahr auf das 50-jährige Bestehen dieses Betreuungsangebotes hin. Den Stein ins Rollen brachte damals ein Artikel in der Zeitschrift „Brigitte“, in dem über „Dagmamas“ (deutsch Tagesmutter) in Skandinavien berichtet wurde mit der Forderung, dieses Modell auch in Deutschland einzuführen. Im Laufe der Zeit etablierte sich die Kindertagespflege auch mehr und mehr im Kreis Borken.

SkF, Kreis und Jugendämter sind zuständig

Zuständig für die Vermittlung, Betreuung und Begleitung der Kindertagespflege ist heute im Nordkreis der Sozialdienst katholischer Frauen Ahaus-Vreden e.V. (SkF) und im Südkreis der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken (Kreisjugendamt). Ausgenommen davon sind die Zuständigkeitsbereiche der städtischen Jugendämter Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau. Das Kreisjugendamt nimmt nun das Jubiläum zum Anlass, über diese Betreuungsmöglichkeit für Kinder vor allem bis zum 3. Lebensjahr in kleinen Gruppen zu informieren.

Bildung und Entwicklung fördern und verlässliche Betreuung bieten

„Diese Betreuungsform zeichnet sich durch engagierte selbstständige Kindertagespflegepersonen aus, die eine Leidenschaft für die Arbeit mit Kindern haben. Ihr Ziel ist, Bildung und Entwicklung zu fördern und verlässliche Betreuung zu bieten. Durch die häusliche Kindertagespflege und die maximale Anzahl von 5 Kindern wird eine familienähnliche Atomsphäre geschaffen. Dabei stehen Bindung, Beziehung und Individualität im Vordergrund“, erklärt Sandra Garming, Fachabteilungsleiterin Kindertagespflege im Kreisjugendamt.

Qualifizierungskurse für Kindertagespflegepersonen

Kindertagespflegepersonen werden in Qualifizierungskursen auf ihre Aufgabe vorbereitet. Diese Kurse orientieren sich an dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB), das bundesweit anerkannt ist. Sie werden vom Kreisjugendamt in Zusammenarbeit mit der VHS – aktuelles Forum – Ahaus sowie der VHS Bocholt regelmäßig angeboten. Die Kosten der Qualifizierung werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei der Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt erstattet.

Weitere Interessierte sind ständig willkommen

Der Kreis Borken ist fortlaufend auf der Suche nach Interessierten, die sich eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson vorstellen können. Die Rahmenbedingungen und alle weiteren Informationen sind unter www.kreis-borken.de/kindertagespflege zu finden. Für weitere Fragen stehen zudem beim Kreis Borken Sandra Garming unter der Telefonnummer 02861/681-5254 und der E-Mail-Adresse s.garming@kreis-borken.de sowie beim SkF Raphaela Südfeld unter der Telefonnummer 02562/400000262 und der E-Mail-Adresse suedfeld@skf-ahaus-vreden.de zur Verfügung.

Fachberater in den Kommunen helfen Eltern

Eltern und Erziehungsberechtigte, die ihr Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen möchten, können sich für weitere Informationen an die Fachberaterin und Fachberater ihrer jeweiligen Kommune wenden. Entsprechende Kontaktdaten sind ebenfalls unter www.kreis-borken.de/kindertagespflege zu finden. „Diese Fachleute klären mit den Eltern die Betreuungsbedarfe und vermitteln anschließend den Kontakt zu den Kindertagespflegepersonen. Es erfolgt dann immer zuerst das persönliche Kennenlernen der Kindertagespflegestelle, bevor es zu einem Betreuungsverhältnis kommt“, erläutert Sandra Garming. Kosten für diese Betreuungsform sind identisch mit dem Elternbeitrag in einer Kindertagesstätte, da es ein gleichwertiges Betreuungsangebot im U3-Bereich ist.

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