Dienstag, 24. Dezember 2024
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Abgesenkter Mehrwertsteuersatz

Landrat Dr. Kai Zwicker fordert, dass der abgesenkte Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie über den 31. Dezember 2023 hinaus gelten soll.
Landrat Dr. Kai Zwicker fordert, dass der abgesenkte Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie über den 31. Dezember 2023 hinaus gelten soll.

„Der abgesenkte Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie muss auch über den 31. Dezember 2023 hinaus gelten“, fordert Landrat Dr. Kai Zwicker mit Blick auf die weiterhin angespannte Situation im heimischen Gaststättengewerbe. Zur Unterstützung der Branche während der Corona-Pandemie wurde die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Im April dieses Jahres wurden nun die letzten Coronamaßnahmen aufgehoben. Restaurants, Kneipen und Ausflugslokale auch im Kreis Borken befinden sich jedoch noch immer im „Restart-Modus“. Dennoch hat die Bundesregierung noch vor der Sommerpause angekündigt, die Senkung der Mehrwertsteuer zum 31. Dezember 2023 auslaufen zu lassen.

Erheblicher Einfluss auf die Kundenfrequenz

„Aus Gesprächen mit Gastwirten sowie aus Kontakten mit den Verantwortlichen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) weiß ich, dass die Absenkung auf sieben Prozent einen erheblichen Einfluss auf die Kundenfrequenz hat“, erläutert Dr. Zwicker. Die Anhebung um zwölf Prozentpunkte könne daher demnächst nicht eins zu eins an die Gäste weitergegeben werden, was zu Verlusten auf der Unternehmensseite führen werde.

Heimische Bundestagsabgeordnete sollen sich einsetzen

Der Landrat fordert vor diesem Hintergrund die heimischen Bundestagsabgeordneten auf, sich – auch im Namen des Kreises Borken – gegenüber der Bundesregierung für eine Fortführung der Mehrwertsteuersenkung über das Jahresende hinaus einzusetzen.

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