Am Montag, 17., und Dienstag, 18. Juni 2024, hat in der unterfränkischen Gemeinde Grafenrheinfeld die ASKETA getagt. Auch die Ahauser Bürgermeisterin Karola Voß nahm teil. Die ASKETA (Arbeitsgemeinschaft der Standortgemeinden kerntechnischer Anlagen in Deutschland) wurde 1994 in Grafenrheinfeld gegründet und vertritt derzeit 25 Kommunen mit kerntechnischen Anlagen.
Relevante Themen gegenüber verantwortlichen Gesellschaften
„Relevante Themen für die Kommunen mit Zwischenlagern mit schwach- und mittel- sowie hochradioaktiven Abfällen sind Sicherheitsfragen, die Zeitdauer der Endlagersuche, die Beteiligung in Gremien und Kompensationszahlungen“, so Bürgermeisterin Karola Voß nach der Tagung. „Gemeinsam werden diese Theman in den jährlichen Treffen gegenüber den verantwortlichen Gesellschaften sowie dem Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung vertreten und helfen den einzelnen Kommunen in besonderer Weise.“
Vertreter aus Bundes- und Landespolitik dabei
Neben den Vertretern der Standortkommunen waren auch Vertreterinnen und Vertreter aus der Bundes- und Landespolitik anwesend (MdB Nadine Heselhaus, SPD | MdB Markus Hümpfer, SPD | MdB Dr. Anja Weisgerber, CDU/CSU | MdL Paul Knoblach, Grüne). Als Vertreter des Nationalen Begleitgremiums (NBG) nahm der ehemalige Bayerische Ministerpräsident, Dr. Günther Beckstein teil.
Großes Verständnis für Positionen der ASKETA
Der intensive und vor allem konstruktive Austausch war geprägt von großem Verständnis der Politik für die Position der ASKETA. Die Forderungen wurden von allen Vertretern der Politik parteiübergreifend anerkannt. Alle Vertreter der Politik haben ihre Unterstützung zugesagt. Die BT-Abgeordneten Weisgerber, Heselhaus und Hümpfer werden Gespräche der ASKETA mit den zuständigen Ausschüssen im Deutschen Bundestag organisieren. Herr Knoblach wird Kontakt zu Vertretern, insbesondere zur Bundesumweltministerin Lemke, aufnehmen.
Zur Vorbereitung der Gespräche wurde die ASKETA gebeten, ihre Position und die konkreten Forderungen in kompakter Weise darzustellen. Das tut sie in ihrer „Grafenrheinfelder Erklärung“:
Positionen und Forderungen der ASKETA
Neugenehmigungsverfahren
Die Mitglieder der ASKETA fordern bereits heute den Einstieg in das Neugenehmigungsverfahren für die zentralen Zwischenläger in Gorleben und in Ahaus und die zwingende Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Änderungsgenehmigungsverfahren zum Zwecke der erweiterten Zwischenlagerung der Behälter aus den Wiederaufbereitungsanlagen aus Sellafield und La Hague an den dafür vorgesehenen Standorten. Für alle Standorte fordert man den unverzüglichen Einstieg in die Neugenehmigungsverfahren. Die Arbeitsgemeinschaft fordert eine befristete Genehmigung.
Zentrales Eingangslager
Die Mitglieder der ASKETA fordern die Schaffung eines zentralen Eingangslagers, sobald der Endlagerstandort durch den Bundestag festgestellt ist.
Sitze im Nationalen Begleitgremium Endlagersuche
Die Mitglieder der ASKETA fordern eine gesetzliche Grundlage dafür, dass Sie mit zwei Sitzen im nationalen Begleitgremium Endlagersuche vertreten sind. Die Mitglieder der ASKETA fordern weiter eine gesetzliche Grundlage dafür, dass man den Aufgabenkatalog des nationalen Begleitgremiums um die Zuständigkeit für die Thematik der Zwischenlagerung erweitert. Denn aktuell übernehmen die Standort-kommunen der Zwischenlager die gesamtgesellschaftliche Aufgabe einer de facto Endlagerung.
Kompensationen für die Zwischenlagerkommunen
Die Mitglieder der ASKETA fordern für alle Zwischenlagerstandorte, nach dem nun alle Kraftwerke vom Netzt gegangen sind, und bereits heute klar ist, dass der bisherige Genehmigungshorizont der Zwischenlager nicht ausreicht, ab sofort eine Entschädigung analog der vertraglichen Regelungen für Ausgleichszahlungen in Ahaus und Gorleben. Zum Zeitpunkt der Ansiedlung der Kernkraftwerke erfolgte die Genehmigung auf Basis einer zugesicherten Endlagerung der atomaren Abfälle in einem zugesicherten Endlager. Ohne einen Entsorgungsnachweis hätte es einen Betrieb der Kraftwerke nie gegeben.
Endlager in weite Ferne gerückt
Die ASKETA vertritt die Position, dass die Endlagersuche für die nächsten zwei bis drei Generationen nicht zu realisieren ist. Es ist mittlerweile bekannt, dass der ursprüngliche Zeitplan, Endlager 2050, nicht gehalten wird. Ein Endlager ist in weite Ferne gerückt. Die gesamtgesellschaftlichen Lasten der Lagerung kerntechnischer Abfälle werden bis dahin durch die Standortkommunen geschultert. Nach menschlichen zeitlichen Maßstäben fühlen sich die ASKETA-Mitglieder wie „de facto-Endlager“. Niemand der gegenwärtig Lebenden wird erleben, dass die Zwischenlager geräumt werden. Der Bund entschädigt die Zwischenlagergemeinden Ahaus und Gorleben bereits heute.
Kommunen in der Entwicklung eingeschränkt
Die ASKETA-Kommunen sind in ihrer Entwicklung eingeschränkt. Wertvolle Gewerbeflächen stehen für lange Zeit nicht zur Verfügung. Die ASKETA-Gemeinden ducken sich nicht weg vor der gewaltigen Aufgabe. Sie bringen sich verantwortungsvoll ein. Aber wir erwarten im Gegenzug, dass die Bundesrepublik Deutschland uns mit dieser Aufgabe auch nicht alleine lässt. Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Endlagerung tragen de facto derzeit die Zwischenlagerkommunen. Eines steht fest, die politische Glaubwürdigkeit wird von den künftigen Endlagerstandorten danach bewertet, wie der Bund heute mit den Zwischenlagerkommunen umgeht.
Endlagerung kann nie ohne Zwischenlagerung gedacht werden
Die Endlagerung kann auch nach Versicherung seitens BASE nie ohne die Zwischenlagerung gedacht werden. Wenn das Ziel der Endlagerung ernst genommen wird, müssen die Lasten der Lagerung, gleich ob Zwischen- oder Endlagerung bereits heute gleichwertig behandelt werden. Nur so bleibt die Motivation einer zielführenden Endlagersuche so hoch, wie die Gesellschaft es zu Recht einfordert.
Terminplanung
Die Mitglieder der ASKETA fordern als vertrauensschaffende Maßnahme gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der betroffenen Regionen einen verbindlichen Terminrahmenplan, der die Umsetzung der von der Endlagersuchkommission geplanten Verfahrensschritte beinhaltet.
Regelmäßige Informationen
Die Mitglieder der ASKETA fordern einmal jährlich Information über den Fortgang der Planung zur Zwischen- und Endlagerung durch die zuständigen Bundesbehörden und -gesellschaften (BMU, BASE, BGZ, BGE) an die ASKETA.
Wichtige Ansprechpartner für den Erfolg des Standortauswahlprozesses
Diese Forderungen richten sich an die Politik sowie die zuständigen Stellen beim Bund. Die ASKETA-Gemeinden verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit den kerntechnischen Anlagen und sind für den Erfolg des Standortauswahlprozesses wichtige Ansprechpartner für den Bund. Der gesamte Auswahlprozess für den Endlagerstandort nimmt einen noch erheblicheren Zeitraum als ursprünglich geplant in Anspruch. Diese Zeit geht zu Lasten der bisherigen Standortgemeinden. Für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an diesen Standorten setzt sich die ASKETA ein und fordert ein zügiges Verfahren sowie eine entsprechende Beteiligung.