
In den vergangenen Wochen haben sich bei der Friedhofsverwaltung zahlreiche Bürgerinnen und Bürger über Hundehaufen auf dem Stadtlohner Friedhof beschwert. Besonders gravierend: Die Hinterlassenschaften befinden sich teilweise sogar auf den Gräbern. Zudem laufen Hunde oft frei herum, obwohl dies nicht erlaubt ist.
Leinenpflicht auf dem Friedhof
Bereits am Friedhofszugang weisen Schilder darauf hin, dass Hunde an der Leine zu führen sind. Dennoch halten sich nicht alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer an diese Vorschrift. Die Friedhofsverwaltung und das Ordnungsamt nehmen die Beschwerden ernst und erinnern nochmals an die Friedhofssatzung: Das freie Herumlaufen von Tieren ist auf Friedhöfen untersagt. Alle Tierhalterinnen und Tierhalter werden eindringlich gebeten, die Leinenpflicht einzuhalten und die Hinterlassenschaften ihrer Tiere ordnungsgemäß zu beseitigen.