Das besondere Verfahren zur Zulassung ukrainischer Fahrzeuge, welches zunächst nur befristet bis zum 31. März 2024 galt, wurde jetzt von der Bundesregierung sowie der Landesregierung NRW bis zum 30. September 2024 verlängert. Auch im Kreis Borken gilt also weiterhin die Regelung, dass ukrainische Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen nicht auf ein deutsches Kennzeichen umgemeldet werden müssen. Es können weiterhin Ausnahmegenehmigungen von der Zulassungspflicht für ukrainische Fahrzeuge erteilt und bestehende verlängert werden.
Ausnahmegenehmigung
Ein ausländisches Fahrzeug, dessen Standort „regelmäßig“ in Deutschland liegt, muss normalerweise auf ein deutsches Kennzeichen umgemeldet werden. Dies ist spätestens ein Jahr nach der Einreise in Deutschland der Fall. Aus der Ukraine geflüchteten Menschen ist es jedoch möglich, über diese Jahresfrist hinaus mit ihrer ukrainischen Zulassung in Deutschland zu fahren. Sie benötigen dazu eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Zulassungsbehörde ihres derzeitigen Wohnorts.
Möglichkeit einer Verlängerung
Alle ukrainischen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, die bereits eine Ausnahmegenehmigung haben, werden vom Kreis Borken auf die Möglichkeit einer Verlängerung hingewiesen. Ukrainerinnen und Ukrainer, die bereits länger als ein Jahr mit ihrem Fahrzeug in Deutschland unterwegs sind, aber noch keine Sondergenehmigung haben, brauchen für eine Beantragung eine gültige Grenzversicherung, das ukrainische Zulassungsdokument, eine gültige deutsche Sicherheitsprüfung und den Ausweis des Antragstellers.
Die Ausstellung und Verlängerung sind gebührenpflichtig (25 Euro). Auch bei diesen Anliegen muss ein Termin bei den Zulassungsstellen vereinbart werden. Dieser kann unter www.kreis-borken.de vereinbart werden. Für Informationen im Vorfeld können Kundinnen und Kunden eine E-Mail an zulassungsstelle@kreis-borken.de senden.