Sonntag, 24. Dezember 2024
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Fußgängerbrücke zwischen Schlossinsel und Schlossgarten

Eine Fußgängerbrücke soll die Ahauser Schlossinsel mit dem Schlossgarten verbinden. Foto: Stadt Ahaus - ENTWICKLUNGSKONZEPT INNENSTADT AHAUS 2. FORTSCHREIBUNG (Seite 67)
Eine Fußgängerbrücke soll die Ahauser Schlossinsel mit dem Schlossgarten verbinden. Foto: Stadt Ahaus – ENTWICKLUNGSKONZEPT INNENSTADT AHAUS 2. FORTSCHREIBUNG (Seite 67)

Eine Fußgängerbrücke über den Schlossgraben soll bald die Ahauser Schlossinsel und den Schlosspark verbinden. Der aktuelle Sachstand zur Machbarkeit dieser Planung ist gestern dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen vorgestellt worden. Nun soll die Verwaltung eine Mehrfachbeauftragung oder einen Teilnahmewettbewerb für die Gestaltung der Brücke durchführen. Darüber entscheidet der Rat in seiner Sitzung am 14. November. Eine Mehrfachbeauftragung dient dazu, den optimalen Entwurf für ein Bauvorhaben zu finden.

Dauerhafte Verbindung schon lange gewünscht

Getragen vom Ahaus e.V. – Verein für Tourismus und Wirtschaft gibt es bereits seit einigen Jahren den Wunsch, eine dauerhafte Verbindung zwischen der Schlossinsel und dem Schlosspark herzustellen. Diese Ideen finden sich auch in der zweiten Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Innenstadt. Aufgrund der hohen denkmalrechtlichen Anforderungen ist eine Umsetzung bislang nicht gelungen. Die Stadt Ahaus hat daher im Rahmen einer „Gartendenkmalpflegerischen Zielplanung“ die Machbarkeit zur dauerhaften Errichtung einer Brücke geprüft und mit den Denkmalbehörden, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und der Bezirksregierung Münster abgestimmt. Der Kreis Borken als Eigentümer des Schlosses ist über die Ergebnisse der Studie informiert.

Grundsätzliche Zustimmung ist erteilt

Anfang Oktober hat die zuständige Stelle für die Gartendenkmalpflege des LWL ihre grundsätzliche Zustimmung für die dauerhafte Errichtung einer Brücke erteilt. Sie empfiehlt, eine Mehrfachbeauftragung oder einen Teilnahmewettbewerb für die Gestaltung der Brücke durchzuführen. Auf Grundlage der historisch belegbaren Bezüge wird der Brückenschlag über den Schlossgraben unter gartendenkmalpflegerischen Kriterien als grundsätzlich machbar angesehen.

Verfahren wird in enger Abstimmung mit dem Kreis vorbereitet

Die Verwaltung soll nun in enger Abstimmung mit dem Kreis Borken als Eigentümer des Schlosses und den Denkmalbehörden das Verfahren zur gestalterischen Festlegung vorbereiten. Der zuständige Fachausschuss wird in diesen Prozess ebenfalls einbezogen. Diese ersten Schritte sind für das kommende Jahr geplant.

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