Die Gebühren für Bestattungen und Grabstätten auf städtischen Friedhöfen steigen in Ahaus ab August im Durchschnitt um etwa sechs bis acht Prozent. Das hat der Ahauser Stadtrat entschieden. Ein Erd-Wahlgrab zur Eigenpflege zum Beispiel wird knapp sieben Prozent teurer.
Kosten für Beisetzung meist doppelt so hoch
Die Kosten allein für die Beisetzung eines Verstorbenen liegen in den meisten Fällen künftig allerdings etwa doppelt so hoch wie bisher. Betroffen von dieser Gebührenanpassung sind die Friedhöfe der Stadt Ahaus in der Stadtmitte sowie im Ortsteil Wessum.
Letzte Gebührenerhöhung 2016
Zur teilweisen Deckung der anfallenden Kosten werden Gebühren nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) erhoben. Letztmalig sind die Gebührensätze mit Ratsbeschluss vom 2. Juni 2016 geändert worden. Seitdem waren die Friedhofsgebühren unverändert geblieben.
Kosten deutlich gestiegen
Deutlich spürbar gestiegen sind im Vergleich zur Kalkulation 2016 die Kosten für die Beisetzung, Ausgrabung, Umbettung und Abräumung. Ursache hierfür sind im Wesentlichen die nach der Neuvergabe dieser Leistungen signifikant gestiegenen Kosten für den Totengräber.