Auf großes Interesse stieß jetzt das „Fahrradforum“ im Borkener Kreishaus, an dem insbesondere zahlreiche Verkehrsfachleute der Bezirksregierung Münster, der Kommunen, der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen“ (AGFS NRW) und des Kreises teilnahmen. Zweck der Veranstaltung war es, einen fachlichen Austausch zum Thema Fahrradstraßen zu ermöglichen und dabei grundsätzliche Fragestellungen, wie Standards und rechtliche Vorgaben zu erörtern.
Einrichtung von Fahrradstraßen
„Im Rahmen unseres ‚Mobilitätskonzepts für den Kreis Borken‘ ist die Einrichtung von Fahrradstraßen als wichtiges Mittel zum Ausbau und zur Stärkung des Radverkehrs identifiziert worden“, betonte Kreisverkehrsdezernentin Dr. Elisabeth Schwenzow bei der Eröffnung des Fahrradforums. Im ländlich geprägten Westmünsterland gäbe es hier Chancen, den „Modal Split Anteil“ am Radverkehr weiter zu erhöhen, also mehr Menschen zum Fahrradfahren zu bewegen. Wichtig für die Akzeptanz der Fahrradstraßen sei die Kenntnis aller Verkehrteilnehmerinnen und -teilnehmer über das richtige Verhalten in Fahrradstraßen. Dem gegenüber stünden jedoch viele unterschiedliche Möglichkeiten der Ausgestaltung der Fahrradstraßen. Ziel des Fahrradforums sei es daher, neben dem Austausch möglichst eine gemeinsame Linie zu finden, erklärte Dr. Schwenzow.
Rechtlichen Voraussetzungen
Clemens Vogelsang, Verkehrsingenieur der Bezirksregierung Münster, stellte zunächst die rechtlichen Voraussetzungen vor, die bei der Einrichtung der Fahrradstraßen zu beachten sind. Wolfram Mischer und Nils Schmitter von AGFS NRW informierten anschließend über die Standards bei der Gestaltung der Fahrradstraßen und betonten dabei, dass es in diesem Zusammenhang viele und teilweise unterschiedliche Gestaltungsmerkmale gäbe. Im Anschluss an die Präsentationen hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, neben Verständnisfragen auch eigene Erfahrungen zu Herausforderungen in der Praxis oder auch konkrete Fragen zu Gestaltungsmöglichkeiten zu stellen und darüber zu diskutieren.
Planbeispiele für Fahrradstraßen
In einer Workshop-Phase wurden exemplarisch für die kreisangehörigen Kommunen drei Planbeispiele für Fahrradstraßen erarbeitet. Im Blickpunkt standen die Beschilderung und Markierung zur Gestaltung der Netzeinbindung, der Streckenführung und der Knotenpunkte. Die auf ausgelegten Karten visualisierten Ergebnisse wurden anschließend im Plenum vorgestellt. Dabei einigte man sich darauf, dem Radverkehr möglichst Vorrang auf den Fahrradstraßen einzuräumen. Zudem sollten die Anfangs- und Endpunkte der Fahrradstraßen vollflächig rot markiert und mit Fahrradpiktogrammen versehen werden.
Große Bereitschaft
Die Beispiele zeigten, dass es bei der Einrichtung einer Fahrradstraße immer auf die einzelnen Umstände ankommt. Bei allen Beteiligten war die große Bereitschaft gegeben, den Radverkehr durch die Einrichtung der Fahrradstraßen zu fördern und dabei eine sorgfältige Interessensabwägung voranzustellen. Darüber hinaus soll künftig die Öffentlichkeit verstärkt über das Thema informiert werden.
Zum Hintergrund: Verkehrsregeln in Fahrradstraßen
In Fahrradstraßen sind folgende Regeln zu beachten:
Durch Zusatzschilder wird angegeben, ob der motorisierte Verkehr die Fahrradstraße nutzen darf.
Die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h darf nicht übrschritten werden.
Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer haben Vorrang und dürfen nebeneinander fahren.
Im Hinblick auf die Vorfahrtsregelungen gelten die üblichen Regelungen: Sofern es Verkehrszeichen oder bauliche Besonderheiten nicht anderes vorgeben, gilt an Einmündungen und Kreuzungen im Zuge von Fahrradstraßen „rechts vor links“.