Die Sonne knallt vom Himmel und das Thermometer steigt und steigt: Hitze belastet nicht nur die Menschen, sondern auch die Tiere. Gerade Haustiere können sich nämlich nicht selbstständig davor schützen. Das kann unter Umständen gefährlich werden. Gleichzeitig beginnt mit dem sommerlichen Wetter die Urlaubssaison. Auch für diese Zeit ist es wichtig, dass Heimtiere, wie Hund, Katze, Kaninchen oder Vögel, versorgt sind. Dr. Manfred Ulrich, Leiter des Veterinäramtes des Kreises Borken, gibt daher jetzt Tipps, wie Tiere vor Hitze geschützt werden können und was bei der Betreuung beachtet werden sollte.
Schutz vor Hitze
Während der Mensch schwitzt, wenn es heiß wird, sind „Schwitzer“ im Tierbereich eher eine Seltenheit. Viele Tiere müssen sich anders helfen und verschaffen sich zum Beispiel über Hecheln oder Abgabe von Wärme über die Haut etwas Kühlung. „Es ist sehr wichtig, dass sie genügend Flüssigkeit bekommen und sich im Schatten aufhalten können“, sagt Dr. Manfred Ulrich. Gerade Hunde brauchen viel Wasser, da sie durch Hecheln ihre Körpertemperatur regulieren, weil sie kaum Schweißdrüsen haben. Aus diesem Grund warnt der Veterinärmediziner ausdrücklich davor, Hunde bei sommerlichen Temperaturen in einem parkenden Auto warten zu lassen: „Dieses Verhalten kann für den Vierbeiner lebensbedrohlich enden.“
Sonne und Hitze können tödlich sein
Auch für Meerschweinchen und Kaninchen können Sonne und Hitze tödlich sein. So sollten sich die Kleintiere in der Wohnung mit heruntergelassenen Jalousien als Hitzeschutz aufhalten, wenn sie alleine zu Hause sind. „Überhitzen die Tiere dann doch, sollten sie mit feuchten Tüchern vorsichtig abgekühlt werden und es sollte eine Tierärztin oder ein Tierarzt aufgesucht werden.“
Betreuung während des Urlaubs
Tiere dürfen auf keinen Fall während des Urlaubs ohne Betreuung bleiben. Während Hunde mit auf Reisen genommen werden können, bleiben Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen und Vögel gerne in ihrer gewohnten Umgebung. Ist es nicht möglich, dass Familienmitglieder oder Freunde die Tiere betreuen, können Haustiere beispielsweise in einer Tierpension untergebracht werden. Dr. Manfred Ulrich rät in diesem Zusammenhang von einem Futterautomaten als Ersatz ab. „Das Gerät ist möglicherweise unzuverlässig, sodass das Tier unterversorgt ist.“ Auch das Aussetzen der Tiere ist nach dem Tierschutzgesetz strengstens verboten. Dies kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Entstehen dem Tier dadurch erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden, kommt sogar eine Straftat in Betracht.