
Ein neuer Vertrag zur Kooperation zwischen den Grund- und Förderschulen (Primarstufe), den fünf Jugendämtern und den Schulträgern im Kreis Borken zum Thema Kinderschutz wird nun auf den Weg gebracht. Seit Abschluss des noch geltenden Vertrages vor mehr als zehn Jahren hat sich einiges verändert, dies sowohl mit Blick auf die Gefährdungslagen von Kindern im Grundschulalter und auf die Hilfsangebote, die zur Verfügung stehen, als auch bezüglich der Vorgaben, die der Gesetzgeber zur Verbesserung des Kinderschutzes eingeführt hat. Um all diese Entwicklungen im Sinne des Kinderschutzes zu berücksichtigen, hatten sich das Kreisjugendamt Borken, die Stadtjugendämter Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau gemeinsam mit dem Schulamt für den Kreis Borken, der Regionalen Schulberatungsstelle, Schulleitungen und Vertretern von freien Trägern der Jugendhilfe darangemacht, den bestehenden Vertrag zu überarbeiten.
Veränderte Verfahrensabläufe bei Kinderschutzfällen
Der daraus resultierende neue Vertrag beinhaltet nun unter anderem veränderte Verfahrensabläufe bei Kinderschutzfällen. So haben beispielsweise Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zutun haben, Anspruch auf fachliche Beratung und Begleitung, wenn der Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls besteht. Auch die möglichen Gefährdungsarten haben sich geändert und erfordern deshalb von Lehrkräften und den anderen an der Schule tätigen Personen, wie pädagogische Fachkräfte in der Offenen Ganztagsschule und/oder der Schulsozialarbeit, Kenntnisse, um entsprechende Anzeichen wahrzunehmen zu können. Dabei hilft gleichzeitig der überarbeitete „Lotsenbogen“.
Hilfsangebote haben sich weiterentwickelt
Auch die Hilfsangebote, die zur Verfügung stehen, haben sich weiterentwickelt und werden in einem aktualisierten Verzeichnis dargelegt. Ausdrücklich bedankte sich Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Dezernent für den Fachbereich Jugend und Familie bei den Beteiligten der Arbeitsgruppe für die konstruktive Zusammenarbeit. Dabei unterstrich er die Bedeutung der Kooperationsvereinbarung für den Kinderschutz im Kreis Borken.
Anpassung des Vertrages war notwendig
„Der bislang geltende Kooperationsvertrag beinhaltet diese in den vergangenen Jahren hinzugekommenen Entwicklungen noch nicht, sodass eine Anpassung notwendig war“, begründet Elisabeth Möllenbeck, zuständige Jugendhilfeplanerin des Kreises Borken, die Neuaufstellung des Vertrages. Die nun erfolgte Überarbeitung nahm eine Arbeitsgruppe des Netzwerkes „Frühe Hilfen/Kinderschutz“ vor, zu der Vertreterinnen und Vertreter der genannten Institutionen gehörte. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist es, auf diese Weise den Kinderschutz zu optimieren: So rechtzeitig wie möglich sollte stets ein abgestimmtes professionelles Vorgehen sichergestellt werden.