Um Kinderschutz und Kindeswohl ging es in einer zweitägigen Fachschulung in der Villa van Delden in Ahaus. Vera Reimer und Lena Abels von der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des Caritasverbandes Ahaus-Vreden informierten insgesamt zwölf Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter präventiv und vermittelten praxisnahe Handlungsschritte, sollte der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bestehen. Die Veranstaltung fand auf Einladung des Jugendamtes der Stadt Ahaus statt. Die Stadt als Träger der Aufgabe hatte den Caritasverband damit beauftragt, die Schulung durchzuführen.
Sicherheit im Umgang mit dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung
„Ziel der Schulung ist, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mehr Sicherheit im Umgang mit dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung erlangen“, erklärt Vera Reimer. Erstmals wurden Sozialarbeitende geschult, die an den Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen der Stadt Ahaus tätig sind. Für die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas der Stadt haben Vera Reimer und Lena Abels die Schulung schon des Öfteren durchgeführt.
Strukturelle Bedingungen im „System Schule“
Inhaltlich ging es bei der Schulung vor allem darum, welche strukturellen Bedingungen im „System Schule“ zu beachten sind. „Das ist mit dem System Kindergarten nicht zu vergleichen“, erläuterte Vera Reimer. „Wir haben es mit Eltern, Kindern und Jugendlichen zu tun, nicht mit kleinen Kindern im Vorschulalter.“ Vera Reimer und Lena Abels richteten ihren theoretischen Input und die praktischen Übungen darauf aus. Bei den Fragestellungen ging es unter anderem darum, welche Strategien und Methoden angewandt werden, mit welcher Haltung die Schulsozialarbeitenden in Elterngespräche gehen sollten und wie die Schülerinnen und Schüler am Kinderschutzprozess beteiligt werden.
„Berufsfremde Rolle“ ist wichtig
„Schulsozialarbeitende sind Einzelkämpfer“, verdeutlicht Vera Reimer. „Sie gehören irgendwie zum Kollegium dazu, haben aber eine ganz andere Rolle. Sie sind der Jugendhilfe unterstellt und nicht der Bezirksregierung wie die Lehrkräfte.“ Diese „berufsfremde Rolle“ in der Schule sei gleichwohl eminent wichtig. „Allein aus dieser Situation heraus ergeben sich bei dieser Schulung ganz andere Fragen.“ Erarbeitet wurde beispielsweise, wie Schüler, Sorgeberechtigte, Klassenleitung und die Schulleitung am Prozess zu beteiligen sind, wenn es den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gibt. Ging es beim ersten Schulungstag um theoretische Ansätze, standen beim zweiten Tag praktische Übungen zu Gesprächssituationen sowie auch Verhaltensweisen im Vordergrund.