Dienstag, 24. Oktober 2024
Aus den OrtenKontrollaktion an Leiharbeiter-Unterkünften in Vreden

Kontrollaktion an Leiharbeiter-Unterkünften in Vreden

Auch Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Vreden waren an der Kontrollaktion beteiligt.
Auch Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Vreden waren an der Kontrollaktion beteiligt.

Am Freitag, 17. November 2023, sind im Rahmen einer behördlichen Kontrollaktion in Vreden Missstände bei der Unterbringung von Leiharbeitern aufgedeckt worden. Im Fokus der beteiligten Behörden standen dabei zwei Häuser am „Klühnmarkt“. Dort waren vermehrt Personen mit rumänischer und bulgarischer Nationalität gemeldet worden. Diese sind den Erkenntnissen zufolge der Fleischindustrie auf niederländischer Seite zuzuordnen.

„Euregionales Netzwerk Arbeitsmigranten“

Aufbauend auf bereits durchgeführten Kontrollen in Gronau, Südlohn und Isselburg sowie am Niederrhein gingen hier nun Fachleute der Bauaufsicht des Kreises Borken, des Vredener Ordnungsamtes und der Kriminalpolizei, begleitet von einer Dolmetscherin, gemeinsam vor, um womöglich illegale Strukturen aufzudecken und Leiharbeiter vor ausbeuterischer Unterbringung zu schützen. Die Kontrolle erfolgte im Rahmen des neugegründeten „Euregionalen Netzwerkes Arbeitsmigranten“. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, die Ausbeutung von Arbeitsmigranten in einem grenzüberschreitenden Rahmen zu bekämpfen. Die EUREGIO mit Sitz in Gronau ist dabei der federführende Partner dieses Interreg-Projekts.

Verschiedene Verstöße festgestellt

Leider trafen die Ermittler in Vreden nur an einem der beiden Wohnobjekte einige wenige der dort eigentlich untergebrachten Personen an. Dennoch konnten im Rahmen der Kontrollaktion verschiedene Verstöße festgestellt werden. Dazu gehören die Missachtung von Melderechtsvorschriften und Brandschutzregeln, außerdem der unzulässigen Abzug der Miete direkt vom Lohn. Der Gebäudekomplex war bis ins 2. Obergeschoss ausgebaut und mit entsprechenden Schlafmöglichkeiten bestückt; allerdings ohne Berücksichtigung von Baurecht und Brandschutz. „Wären die dort untergebrachten Personen allesamt anwesend gewesen, hätten sie wegen dieser letztlich lebensgefährlichen Zustände ihre Zimmer räumen und in sicheren und angemessenen Wohnungen untergebracht werden müssen“, hieß es dazu von den beteiligten Behörden.

Schlafstellen im Obergeschoss dürfen nicht mehr belegt werden

Sie wiesen den Vermieter daher direkt an, die im Dachgeschoss eingerichteten Schlafstellen aus Sicherheitsgründen nicht mehr zu belegen. Überdies müsse der Vermieter eine entsprechende Nutzungsänderung für beide Gebäudekomplexe beantragen, da die aktuelle Situation eine Sammelunterkunft darstellt, für die keine gültige Baugenehmigung vorliegt. Über die festgestellten Missstände werden nun auch die Behörden auf niederländischer Seite informiert.

Sven Asmuss
Sven Asmuss
Sven Asmuß, Redakteur, fest im Münsterland verwurzelt, mag den Kontakt zu anderen Menschen und deren spannende Geschichten. Familienmensch und Sportfan.
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