Der Ausschuss für Schule und Sport der Stadt Ahaus hat sich ausführlich mit der Qualitätsverbesserung der Fußballrasenplätze und möglichen Kunstrasenplätzen in Ahaus und den Ortsteilen beschäftigt. In Ahaus könnten in den kommenden Jahren – zusätzlich zum bestehenden Platz bei Eintracht Ahaus – zwei weitere derzeitige Rasenplätze auf den Fußballanlagen in den Ortsteilen in Kunstrasenplätze umgewandelt werden. Die Stadtverwaltung ist gemeinsam mit den politischen Gremien und den Fußballvereinen dazu seit einiger Zeit im Gespräch.
EU-Verfahren verhindert den Bau weiterer Plätze
Aufgrund eines EU-Verfahrens, das wohl mit einem klaren Verwendungsverbot von Mikroplastik und Kunststoffgranulat auf Kunstrasenplätzen einhergehen wird, wurden – in Abstimmung mit den Sportvereinen – bisher keine weiteren Kunstrasenplätze in Ahaus errichtet. Um aber die Qualität und die Spielfähigkeit der bestehenden Naturrasenplätze zu verbessern, z.B. durch die Verbesserung der Be- und Entwässerung oder auch eine ausreichende Beleuchtung, wurden bereits deutlich mehr als eine Million Euro in Ahaus investiert.
10-Punkte-Konzept zum weiteren Vorgehen
Für die mögliche Erstellung neuer Kunstrasenplätze hat die Stadtverwaltung auf Antrag aller Ratsfraktionen und des fraktionslosen Ratsherren Horst nun im Ausschuss ein 10-Punkte-Konzept zum weiteren Vorgehen und zur zukünftigen Bedarfsermittlung von Sportplätzen für die Fußballvereine in der Stadt präsentiert. Unter einigen Voraussetzungen gäbe es die Möglichkeit, in Ahaus zukünftig zwei weitere Kunstrasenplätze zu errichten, erklärte Beigeordneter Werner Leuker.
Immissionsschutz und Wasserrecht berücksichtigen
Eine Umwandlung bestehender Rasenplätze in Kunstrasenplätze ist nur dann möglich, wenn der Immissionsschutz und auch das Wasserrecht dies grundsätzlich objektiv zulassen und ermöglichen. Eine längere Bespielbarkeit der Kunstrasenplätze ist für den Sport und die Vereine ein nachvollziehbarer Vorteil, bedeutet aber auch für die Anwohnenden vermehrte Immissionen durch Lärm und Licht und natürlich ein erhöhtes Verkehrsaufkommen. Auch das Wasserrecht muss zumindest in einigen Ortsteilen bzw. bei einigen Sportanlagen aufgrund der örtlichen Lage berücksichtigt werden.
Vereine sollen sich auf zwei Standorte einigen
Unter diesen Vorgaben sollen sich nun die Sport- und Fußballvereine gemeinsam auf zwei objektiv mögliche Standorte in den Ortsteilen einigen und sich bereiterklären, einvernehmliche Regelungen zur Platzvergabe, zur Pflege und zur Finanzierung zu finden. Die Stadtverwaltung wird in der nächsten Zeit weitere Gespräche mit den Vereinen aufnehmen, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Das ausführliche 10-Punkte-Konzept ist im Bürgerinformationssystem der Stadt Ahaus online einsehbar.
10-Punkte-Konzept einstimmig befürwortet
Der Ausschuss für Schule und Sport nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortete einstimmig das von der Verwaltung vorgeschlagene 10-Punkte-Konzept zum weiteren Vorgehen und zur zukünftigen Bedarfsermittlung von Sportplätzen für die Fußballvereine in der Stadt Ahaus.