Sonntag, 25. März 2025
StartAus den Orten„Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch“

„Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch“

Kreiswahlleiter Dr. Ansgar Hörster zeigt den Stimmzettel zur Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 125 (Borken II). Er appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Kreiswahlleiter Dr. Ansgar Hörster zeigt den Stimmzettel zur Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 125 (Borken II). Er appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen.

„Gehen Sie am 23. Februar zur Bundestagswahl“, appelliert Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Kreiswahlleiter im Wahlkreis 125 (Borken II, bestehend aus den Kommunen Bocholt, Borken, Gescher, Heiden, Isselburg, Raesfeld, Reken, Rhede, Stadtlohn, Südlohn, Velen und Vreden). Rund 201.100 Wahlberechtigte (101.500 Frauen und 99.600 Männer) sind in diesen 12 Kommunen aufgerufen, ihre Stimme für den Deutschen Bundestag abzugeben. Dr. Hörster unterstreicht: „Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gestalten so die Zukunft Deutschlands mit!“

152 Wahllokale und 74 Briefwahlvorstände

Im Wahlkreis 125 (Borken II) öffnen am 23. Februar insgesamt 152 Wahllokale. Darüber hinaus gibt es mehr als 74 Briefwahlvorstände, die am Wahlabend die zuvor per Briefwahl abgegebenen Stimmen auszählen. Der Kreiswahlleiter weist darauf hin, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei den zuständigen Stellen vorliegen muss, um bei der Stimmauszählung berücksichtigt zu werden.

Wahlunterlagen nicht angekommen? Dann wird es höchste Zeit!

Wahlberechtigte, die Briefwahlunterlagen beantragt, aber noch nicht erhalten haben, sollten sich unbedingt umgehend beim örtlichen Wahlamt melden. Wenn Wahlunterlagen nicht angekommen sind, kann dort noch bis spätestens Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, eine Ersatzausstellung der bisher nicht zugegangenen Unterlagen beantragt werden. Später besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Wichtig ist auch zu wissen: Wer Briefwahl beantragt, aber keine Wahlunterlagen erhalten hat, kann am Sonntag auch nicht im Wahllokal wählen.

Erste Ergebnisse am Sonntag gegen 18.45 Uhr

Mit den ersten Wahlmeldungen aus den Städten und Gemeinden wird am Sonntag, 23. Februar 2025, zwischen 18.45 Uhr und 19 Uhr gerechnet. Die eingehenden Ergebnisse sind im Internet über https://www.kreis-borken.de/wahlergebnis125 für den Wahlkreis 125 (Borken II) und unter dem Link https://www.kreis-borken.de/wahlergebnis123 u. a. für den Wahlkreis 123 (Steinfurt I – Borken I) abrufbar. Für den Wahlkreis 123 mit den Kommunen Ahaus, Gronau, Heek, Legden und Schöppingen ist die Kreisverwaltung Steinfurt zuständig. Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden sich auch auf der Internetseite www.kreis-borken.de/wahlen.

Weitere Artikel