Die städtische Musikschule in Ahaus erhält eine neue Benutzungs- und Schulordnung sowie eine neue Entgeltordnung. Gültig werden diese ab August 2023. Die Veränderungen sollen die musikalische Bildung weiter verbessern. Aktuelle Vertragsinhaberinnen und Vertragsinhaber werden detailliert informiert.
Anpassungen an aktuelle Verbraucherschutzvorgaben
Alle wesentlichen Regelungen, wie insbesondere Anmeldung, Unterrichtsbedingungen, Vertrag und Kündigung sind nun in der neuen Benutzungs- und Schulordnung enthalten. Das beinhaltet die Anpassungen an die aktuellen Verbrauchschutzvorgaben zu Vertragslaufzeiten oder auch zur erleichterten Kündigungsfrist nach Mindestlaufzeit.
Beiträge werden leicht angehoben
Die Entgeltordnung enthält nun allein die Entgeltsätze und die unmittelbar dazugehörigen Regelungen. Dazu gehören eine Garantie von 35 Unterrichtseinheiten pro Musikschuljahr oder auch zusätzliche Ermäßigungen für berechtigte Personengruppen. Zum 1. August werden die Musikschul-Beiträge leicht angehoben, im Durchschnitt um etwas mehr als drei Prozent.
Anmeldungen auch online möglich
Anmeldungen für die Musikschule können nun auch online über das neue Service-Portal der Stadt erledigt werden. Eine sichere Kommunikation läuft über das Nutzerkonto des Bundes, die Bund ID. Für die Beantwortung von Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Musikschule gerne zur Verfügung.