Montag, 24. Dezember 2024
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Neues Förderprogramm für Vereine

Im Borkener Kreishaus wurde das Förderprogramm zur Unterstützung gemeinnütziger Vereine und Organisationen in Hinblick auf den Klimaschutz entworfen.
Im Borkener Kreishaus wurde das Förderprogramm zur Unterstützung gemeinnütziger Vereine und Organisationen in Hinblick auf den Klimaschutz entworfen.

Der Kreis Borken startet das Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen“: Auf diese Weise will er Maßnahmen zum Klimaschutz, konkret zur energetischen Optimierung, finanziell unterstützen. Für das Förderprogramm hat der Kreistag im Kreishaushalt eine Summe von 500.000 Euro bereitgestellt. Anträge stellt man ab dem 1. September 2023 über ein Online-Formular auf der Internetseite des Kreises. „Mit diesem neuen Förderprogramm können Vereine in ihre Gebäude investieren, um die Energieeffizienz zu steigern. Ohne eine Förderung ist das für zahlreiche Vereine, die durch das ehrenamtliche Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger das gesellschaftliche Leben bei uns so bereichern, oft nicht zu stemmen“, hebt Landrat Dr. Kai Zwicker hervor.

Effizienzsteigerung von Gebäuden

Der Kreistag hatte die Verwaltung im Frühjahr beauftragt, ein Förderprogramm auszuarbeiten, welches Maßnahmen zum Klimaschutz im Kreisgebiet unterstützt und sich an gemeinnützige Organisationen und Vereine richtet. Das Konzept ist nun im Sommer im Kreistag beschlossen worden – jetzt kann es losgehen. „Mit dem Programm soll vor allem das Ziel des Kreises Borken verfolgt werden, die Effizienzsteigerung von Gebäuden sowie den Ausbau erneuerbarer Energien im Sinne des Klimaschutzes voranzutreiben“, erläutert Michael Weitzell, Leiter der Stabsstelle der Kreisverwaltung. Dies gelte insbesondere für die Umrüstung von Heizungsanlagen oder den Austausch von Fenstern und Türen in vereinseigenen bzw. langfristig genutzten Gebäuden. „Hiermit wird eine besondere Unterstützung für gemeinnützige Vereine und Organisationen im Kreis Borken geschaffen. Gleichzeitig wollen wir so deren ehrenamtliches Engagement fördern. Zudem möchten wir auf diese Weise auch erreichen, dass viele Bürgerinnen und Bürger im Kreis Borken durch die Nutzung der geförderten Einrichtungen teilhaben“, stellt Landrat Dr. Zwicker heraus.

Drei Fördergegenstände

Das Programm umfasst drei Fördergegenstände:

  • Umstellung von Ölheizungen, Gasheizungen und Gasbrennwertheizungen auf Wärmepumpe oder Biomasseheizungen (Förderung zu 90 Prozent)
  • Austausch von Fenstern und Außentüren (Förderung zu 90 Prozent)
  • Freiwillige Energieberatungen im Zusammenhang mit Fördergegenstand 1 und/oder 2 (Förderung zu 100 Prozent)

Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Für Fördergegenstand 1 und 2 wird maximal ein Zuschuss in Höhe von jeweils 50.000 Euro gewährt. Für die freiwillige Energieberatung durch gelistete Energieeffizienzfachleute kann maximal ein Zuschuss von 1.000 Euro gewährt werden. Sofern mit der Installation einer Wärmepumpe die Installation einer Photovoltaik-Anlage einhergeht, kann diese mit 100 Euro je Kilowatt-Peak (kWp) bezuschusst werden (bis maximal 3.000 Euro). Voraussetzung ist, dass sie nicht als Volleinspeiseanlage betrieben wird.

Online-Formular ab dem 1. September 2023

Förderungen sind möglich, bis die zur Verfügung stehenden Mittel vergeben sind. Bewilligungen erfolgen nach dem Eingangszeitpunkt der Anträge, sofern diese die notwendigen Kriterien erfüllen. Förderanträge stellt man über ein Online-Formular. Dieses wird ab dem 1. September 2023 auf www.kreis-borken.de/klimavereine freigeschaltet. Weitere Informationen und die detaillierten Förderbedingungen sind dort schon jetzt zu finden.  

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