Bundesweit haben Landwirte ab Montag, 8. Januar 2024, zu einer Protestwoche aufgerufen. Aktuell (Stand Freitag, 5. Januar 2024, 14.50 Uhr) wurden bei der Kreispolizeibehörde Borken 19 Versammlungen angezeigt, die allesamt in Form von Aufzügen mit Traktoren stattfinden sollen. Derzeit ist mit ca. 1.100 teilnehmenden Fahrzeugen im Kreis Borken zu rechnen. Ursprünglich waren 23 Versammlungen angemeldet, vier wurden wieder zurückgezogen. Die Polizei geht davon aus, dass sich die Teilnehmer dieser Versammlungen anderen Versammlungen/Aufzügen anschließen werden. Es gibt bereits eine erste Übersicht der Versammlungslage, die am Ende des Textes eingefügt ist.
Polizei rechnet mit erheblichen Verkehrsstörungen
„Fast im gesamten Kreisgebiet wird es am kommenden Montag durch die Aufzüge und die entsprechenden An- und Rückfahrten zu erheblichen Verkehrsstörungen kommen, diese werden sowohl den Berufsverkehr als auch den ÖPNV betreffen. Die Polizei wird die Aufzüge begleiten und dabei besonders die Sicherheit des Straßenverkehrs im Blick haben. Ich appelliere an alle Verkehrsteilnehmer, sich auf die Situation vorzubereiten, alternative Verkehrsmittel zu nutzen oder nach Möglichkeit ganz auf Fahrten in den betroffenen Bereichen zu verzichten,“ so Einsatzleiter Thomas Funke. „Wenn sich die Fahrten nicht vermeiden lassen, bitte ich Sie im Sinne der Sicherheit um Rücksicht und Vorsicht. Planen Sie auf jeden Fall ausreichend Zeitreserven ein, unterlassen Sie riskante Überholaktionen oder sonstige riskante Verkehrsmanöver,“ so der Polizeidirektor weiter. Sobald die genauen Routen feststehen, wird die Polizei diese veröffentlichen. Derzeit finden noch Kooperationsgespräche statt.
„Versammlungen sollen friedlich ablaufen“
Polizeidirektor Thomas Funke: „Uns als Polizei ist es ein großes Anliegen, dass die Versammlungen im Kreis Borken friedlich verlaufen. Wir sind mit einem starken Kräfteaufgebot im Einsatz, um auch die Aufzüge entsprechend zu begleiten und zu schützen. Eines möchte ich jedoch betonen: Wir fordern die Versammlungsteilnehmer dringend auf, sich an die getroffenen Absprachen mit den Versammlungsleitern zu halten. Daneben dulden wir kein strafbares Verhalten von Versammlungsteilnehmern oder anderweitige Störungen. Wir werden Verstöße konsequent ahnden und verfolgen.“
Versammlungsrecht ist hohes Rechtsgut
Das Versammlungsrecht ist ein hohes Rechtsgut von Verfassungsrang, es gilt aber nicht grenzenlos. Eine Grundbedingung ist es, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Zudem verbietet das Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Versammlungen auf Bundeautobahnen! Wegen der hohen Gefährdung des Verkehrs auf den Bundesautobahnen, wird die Polizei Blockadeaktionen, die den Verkehr auf den Bundesautobahnen unmittelbar betreffen, nicht hinnehmen, weder im Vorfeld der Versammlungen noch während der Aufzüge.