Aus der RegionResolution: Kreis Borken gehört nicht zur Küstenregion

Resolution: Kreis Borken gehört nicht zur Küstenregion

Regionalratsvorsitzende Mechtild Schulze Hessing überreicht die Resolution an Ministerin Mona Neubaur: v.l. Regierungspräsident Andreas Bothe, Regionalratsvorsitzende Mechtild Schulze Hessing, Ministerin Mona Neubaur, Landrat Dr. Kai Zwicker. Foto: Bezirksregierung Münster
Regionalratsvorsitzende Mechtild Schulze Hessing überreicht die Resolution an Ministerin Mona Neubaur: v.l. Regierungspräsident Andreas Bothe, Regionalratsvorsitzende Mechtild Schulze Hessing, Ministerin Mona Neubaur, Landrat Dr. Kai Zwicker. Foto: Bezirksregierung Münster

Der Regionalrat kam am Montag, 21. September 2026, in der Bezirksregierung Münster zu einer Sitzung zusammen. In seiner Sitzung hat sich der Regionalrat mit einer an den Bundesgesetzgeber gerichteten Resolution an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen gewandt. Darin fordert er, die im Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom Bund vorgesehene Zuordnung des Kreises Borken zur sogenannten Küstenregion zurückzunehmen.

Bsondere Rolle des Münsterlandes beim Ausbau der Windenergie

Der Regionalrat verweist auf die besondere Rolle des Münsterlandes beim Ausbau der Windenergie. Mit dem Regionalplan Münsterland habe die Region einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der erforderlichen Flächenbeitragswerte geleistet. Die Ausweisung von Windenergiebereichen sei dabei von dem Ziel getragen gewesen, verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für Investitionen, vielfach in Form von Bürgerwind-Projekten, zu schaffen.

Große Verwunderung

Die geplante Änderung der regionalen Abgrenzung bei der EEG-Vergütung für Windenergieanlagen sieht der Regionalrat mit großer Verwunderung. „Der Kreis Borken gehört nicht zur Küstenregion – weder geografisch noch mit Blick auf die tatsächlichen Standort- und Windverhältnisse“, stellt der Regionalrat in seiner Resolution klar.

Unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit

Aus Sicht des Regionalrates wird die vorgesehene Zuordnung unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Windenergievorhaben haben. Dies könne insbesondere bei bereits weit fortgeschrittenen Projekten zu einer erheblichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen. Der Regionalrat sieht darin zugleich eine Belastung der bisher bestehenden Planungssicherheit für Investitionen in der Region.

Regionale Zuordnung wird den tatsächlichen Standortbedingungen nicht gerecht

„Das Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen war ein wesentlicher Faktor für das Gelingen des Ausbaus der erneuerbaren Energien auch im Münsterland“, heißt es in der Resolution. Diese Vertrauensgrundlage dürfe nicht durch eine regionale Zuordnung beeinträchtigt werden, die aus Sicht des Regionalrates den tatsächlichen Standortbedingungen des Kreises Borken nicht gerecht werde. Der Regionalrat bittet die Landesregierung daher, sich dafür einzusetzen, dass die vom Bund vorgesehene Zuordnung des Kreises Borken zur Küstenregion zurückgenommen wird und somit für das gesamte Münsterland eine einheitliche und konsistente regionale Zuordnung beibehalten wird.

Resolution an NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur übergeben

Regionalratsvorsitzende Mechtild Schulze Hessing hat die Resolution am 21. September beim Sommerfest des Regierungspräsidenten Andreas Bothe persönlich an Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur überreicht. Damit wurde das Anliegen des Regionalrates unmittelbar gegenüber der Landesregierung adressiert.

NRW-WindBG: Regionalrat bekräftigt Position

Zum NRW-Windenergieflächenbedarfsgesetzes (NRW-WindBG) fasste der Regionalrat nachträglich den Beschluss über seine bereits am 14. August abgegebene Stellungnahme. Der inzwischen überarbeitete Gesetzentwurf greift einige technische und klarstellende Hinweise des Regionalrates auf. Zugleich bedauert der Regionalrat, dass zentrale Anliegen seiner Stellungnahme bislang keine Berücksichtigung gefunden haben. Dies betrifft insbesondere die Eigenverantwortung der einzelnen Planungsregionen für die Erfüllung ihrer Flächenbeitragswerte sowie die Sicherung der Entscheidungshoheit des jeweils zuständigen Trägers der Regionalplanung bei der Anrechnung kommunaler Positivplanungen aus anderen Planungsregionen. Aus Sicht des Regionalrates wäre es wünschenswert, diese Aspekte im weiteren Gesetzgebungsverfahren nochmals zu prüfen.

Weitere Themen

Darüber hinaus informierte sich der Regionalrat über den Sachstand zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen. Weitere Beratungspunkte waren das Stadterneuerungsprogramm 2026 und Änderungen in der Kulturförderung. Auf Antrag der CDU-Fraktion befasste sich der Regionalrat zudem mit Fragen im Zusammenhang mit der Deutschen Bahn und dem Förderaufruf zum autonomen Fahren.

Sven Asmuss
Sven Asmuss
Sven Asmuß, Redakteur, fest im Münsterland verwurzelt, mag den Kontakt zu anderen Menschen und deren spannende Geschichten. Familienmensch und Sportfan.
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