Der Rat der Stadt Ahaus hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 20. September 2023, die Stellungnahme zur Änderung des Regionalplans Münsterland beschlossen. Der Regionalplan Münsterland, der in der Verantwortung der Bezirksregierung liegt, legt die räumlichen und strukturellen Entwicklungen in der Region als raumplanerisches Gesamtkonzept fest. Als Planungsgrundlage gibt er die Rahmenbedingungen für die Flächennutzungspläne seiner Kreise und der kreisfreien Stadt Münster vor. Dabei ist es Aufgabe der Regionalplanung, die unterschiedlichen Flächenansprüche an den Raum zu koordinieren und zusammenzubringen.
Zahlreiche Einwendungen aus Ammeln
Die Verwaltung wurde aufgefordert, eine Stellungnahme für die Stadt Ahaus abzugeben. Diese wurde nun im Rat final beschlossen. Gegen die Planung waren im Vorfeld zahlreiche Einwendungen von Ammelner Bürgerinnen und Bürgern eingegangen, die den Wegfall landwirtschaftlicher Flächen zugunsten von Gewerbegebieten befürchten.
Voß: „Regionalplan ist ein grober Leitfaden“
Bürgermeistern Karola Voß sagte dazu: „Der Regionalplan der Bezirksregierung ist ein grober Leitfaden, der uns als Stadt die Möglichkeit eröffnet, uns zukunftsfähig aufzustellen und weiterzuentwickeln – sowohl für Wohn- als auch Gewerbeflächen. Ohne den Regionalplan ist eine weitere Planung jedoch nicht möglich. Wir verstehen, dass es für die Betroffenen, einen Einschnitt bedeuten kann und werden die Einwendungen aus der Bevölkerung an die Bezirksregierung weitergeben.“
Dargestellte Siedlungsflächen sind Optionsflächen
Auch der Technische Beigeordnete Thomas Hammwöhner betonte, dass es sich bei den dargestellten Siedlungsflächen um Optionsflächen handele, die die Stadt Ahaus in die Lage versetzen ihre räumliche Entwicklung mit mehr Flexibilität als in der Vergangenheit zu steuern. Die Lokalpolitiker der verschiedenen Fraktionen ergänzten, dass die Regionalplanung nichts an den bestehenden Eigentumsverhältnissen ändere.
Mit zwei Enthaltungen sprach sich der Rat der Stadt Ahaus für die Änderung des Regionalplans Münsterland aus.