Sonntag, 24. November 2024
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Verfahrensänderung bei der Erteilung der Reiterplakette

Trotz des neues QR-Codes muss weiterhin bei einem Austritt eine gut sichtbare und gültige Reiterplakette am Pferd befestigt sein.
Trotz des neues QR-Codes muss weiterhin bei einem Austritt eine gut sichtbare und gültige Reiterplakette am Pferd befestigt sein.

Am 1. Januar 2024 ändert sich im Kreis Borken die Verfahrensweise bei der Erteilung von Reiterplaketten. Das sind die jährlich zu erneuernden Aufkleber auf dem Reitkennzeichen, die Pferdehaltern bisher für das jeweils aktuelle Kalenderjahr zugesandt wurden. Ab diesem Stichtag wird die Reiterplakette durch einen QR-Code ersetzt. Dieser ist beim Ausritt in digitaler Form auf einem Smartphone oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

Anträge könne digital gestellt werden

Jede Person, die im Jahr 2023 ein Reitkennzeichen beziehungsweise eine Reiterplakette beantragt hat, wird über die Änderungen per Anschreiben informiert. Anschließend muss man sich dann selbst um die Ausstellung des QR-Codes zu kümmern. Hierzu muss ein Antragsformular online ausgefüllt werden. Der individuelle QR-Code wird zum Download bereitgestellt. Die Möglichkeit einer analogen Antragstellung besteht im Ausnahmefall weiterhin. Durch diese Verfahrensumstellung ist eine automatische Verlängerung von Reitkennzeichen nicht mehr möglich.

Ministeriums-Erlass ermöglicht Änderung

Hintergrund der Neuerung ist ein Erlass des NRW-Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, welcher den Ersatz der Reiterplaketten durch einen QR-Code ermöglicht. Von dieser Option macht der Kreis Borken jetzt Gebrauch, um Verwaltungsabläufe zu vereinfachen. Wichtig: Jede Person, die in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss weiterhin ein gut sichtbares, am Pferd angebrachtes, gültiges Kennzeichen führen. Alle notwendigen Informationen zum neuen Verfahren sowie das Antragsformular sind über die Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/reitkennzeichen abrufbar.

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