Dienstag, 24. September 2024
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Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaik-Anlagen

Im Rahmen der Solartage bietet der Kreis Borken gemeinsam mit dem Verein SFV einen Online-Vortrag zum Weiterbetrieb von älteren PV-Anlagen an.
Im Rahmen der Solartage bietet der Kreis Borken gemeinsam mit dem Verein SFV einen Online-Vortrag zum Weiterbetrieb von älteren Photovoltaik-Anlagen an.

Vor mehr als zwei Jahrzehnten wurden die ersten Photovoltaik (PV)-Anlagen im Kreis Borken erbaut. Nun laufen diese nach rund 20 Jahren Betrieb aus der Einspeisevergütung aus. Plötzlich ist damit das Einspeisen eine unattraktive Möglichkeit, den Strom zu nutzen. Die Anlagebetreiberinnen und -betreiber solcher Anlagen stellen sich daher jetzt folgende Fragen: Wohin mit der Energie? Aufrüsten mit neuster Technik, also Repowering, den Strom selbst verbrauchen oder doch einfach weiterlaufen lassen?

Möglichkeiten für den Weiterbetrieb

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) e.V. hat sich intensiv mit den Möglichkeiten für den Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen befasst und zeigt nun in einem Online-Vortrag am Montag, 7. August 2023, um 18 Uhr Alternativen und Erfahrungswerte auf. Interessierte können sich unter https://www.sfv.de/aktuelles/termine für den Termin anmelden. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstaltung gehört zu der Informationskampagne „Solartage“ des Kreises Borken und ist ein Gemeinschaftsprojekt der Kreisverwaltung, des Netzwerks kommunaler Klimaschutzbeauftragter und des SFV.

Kreis hat Fördertopf aufgelegt

Des Weiteren hat der Kreis Borken einen Fördertopf für Ü20-PV-Anlagen ins Leben gerufen. Um Photovoltaik-Pionieren im Westmünsterland einen Anreiz zu bieten, ihre zeitnah aus der EEG-Förderung herausfallenden PV-Anlagen mit erhöhter Eigenverbrauchsquote weiter zu betreiben, fördert die Kreisverwaltung die Installation von stationären Batteriespeichern für PV-Anlagen, die vor dem 1. Januar 2005 in Betrieb gegangen sind. Bezuschusst werden vom Kreis Borken stationäre Batteriespeicher mit einer Bruttospeicherkapazität von mindestens 2 Kilowattstunden (kWh). Dafür kann ein Zuschuss in Höhe von 500 Euro beantragt werden. Bei Installation von Speichern mit 10 oder mehr kWh Bruttospeicherkapazität beträgt die Zuwendung 1.000 Euro. Die Antragstellung ist noch bis Ende 2023 über das Online-Formular unter www.kreis-borken.de/speicherfoerderung möglich.

Bei Fragen steht Niklas Hackling, Mitarbeiter der Fachabteilung Klimaschutz und Klimafolgenanpassung des Kreises Borken, unter der E-Mail-Adresse n.hackling@kreis-borken.de zur Verfügung. Weitere Infos zu der Informationskampagne „Solartage“ sind unter www.kreis-borken.de/solartage zu finden.

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