Die Stadt Ahaus bietet gemeinsam mit dem Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) und dem Caritasverband ein engmaschiges Netz für den Kinderschutz. Diese Zusammenarbeit ist am Montag, 8. April 2024, mit der Erneuerung einer Vereinbarung aus dem Jahr 2010 weiter gestärkt und ausgebaut worden. Man aktualisierte sie entsprechend den gesetzlichen Neuerungen und fachlichen Standards.
SKF und Caritas stellen Beratungsangebot bereit
Bei Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung müssen die Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel in Kitas) eine erfahrene Fachkraft zur Beratung hinzuziehen. Sie berät anonym, und hilft, die Hinweise oder Beobachtungen zu versachlichen, richtig einzuschätzen und weitere Schritte zu entwickeln. Auch haben Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen (zum Beispiel Kinderärzte, Lehrkräfte etc.) Anspruch auf diese Beratung. SKF und Caritas stellen dieses Beratungsangebot bereit. Die Beratung wird durch Claudia Mersmann und Vera Reimer durchgeführt.
Fragen zur Vorgehensweise
Für Fragen zur Vorgehensweise und wer dieses Angebot in Anspruch nehmen kann, steht Silke Herbrand (s.herbrand@ahaus.de, 02561-72369) zur Verfügung.